Nachsorge der Deutschen Rentenversicherung
Unter bestimmten Voraussetzungen können die Patienten nach der Rehabilitation auch eine Nachsorge über die Deutsche Rentenversicherung durchführen. Diese Nachsorge soll an maximal 24 Terminen nach Abschluss der Rehabilitation das Rehabilitationsergebnis noch verbessern und somit nachhaltig stabilisieren. Inhalte der Nachsorge sind Sport in der Gruppe, Medizinische Trainingstherapie und Ausdauertraining, aber auch andere Bereiche wie Entspannungstraining oder Elemente aus der Ergotherapie können hier mit einfließen.
Für die Durchführung der Nachsorge hat die REHAMED die Zulassung. Die Nachsorge wird in der Regel von der Rehabilitationseinrichtung verordnet; so kann die REHAMED dies für ihre Rehabilitanden in die Wege leiten und auch durchführen.
In der REHAMED können aber natürlich auch Rehabilitanden an der Nachsorge teilnehmen, die in einer anderen Rehabilitationseinrichtung (ambulant oder stationär) ihre Rehabilitation durchgeführt haben.